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SVIT ZENTRALSCHWEIZ PRÄSENTIERT

ASSISTENZKURS 1 - Bewirtschaftung Mietliegenschaften

Wer sich für einen Assistenzkurs entscheidet, vertieft sich in den Grundkenntnissen der Branche.

Dieser Kurs bietet eine solide Basis, um perfekt gerüstet in die Immobilienwelt zu agieren und eine erfolgreiche Karriere voranzutreiben. Dieser ist zudem die erste Ausbildungsstufe in Richtung eidg. Fachausweise.

  • Personen mit wenig Immobilienerfahrung mit dem Ziel, in der Immobilienbewirtschaftung Fuss zu fassen.
  • Personen, die sich erweitertes Wissen für einen weiterführenden Lehrgang aneignen möchten.
  • Wiedereinsteiger, die ihr Wissen nach längerer Berufsabwesenheit wieder auf den neusten Stand bringen möchten.

Absolventinnen und Absolventen verfügen über Grundkenntnisse der Immobilienbewirtschaftung.

Kursinhalt

  • Bewirtschaftung von Mietliegenschaften (Vermietung, Auftrag, Mietvertrag, Mietzinsberechnung, Kündigung, Hauswartung, Versicherungen)
  • Obligationenrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Bauliche Kenntnisse
  • Kommunikationstechnik und Methodenkompetenz

Kurs 1
Start: Montag, 10. März 2025
Unterricht jeweils Mo und Mi Abend, 18.30 – 21.00 Uhr
Unterrichtsform: Präsenzunterricht mit online Übertragung (Zoom)
Prüfung: Montag, 7. Juli 2025

Preis:    

  • für SVIT-Mitglieder = CHF 3’200.–    
  • für übrige Teilnehmer = CHF 3’600.– 

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Teilnahmegebühren

Assistenzkurs Bewirtschaftung Mietliegenschaften

für SVIT-Mitglieder = CHF 3'200.–

für übrige Teilnehmer = CHF 3'600.–

Kursunterlagen und Prüfungsgebühren sind im Preis inbegriffen. Die Teilnahmegebühren sind mehrwertsteuerfrei.

Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
  1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Lehrgangsleitung zustande.
  2. Anmeldeschluss: Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Lehrgangsleitung vor, den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
  3. Die Kursgebühren sind spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen.
  4. Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Kurses eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 150.- verrechnet. (Bei Abmeldungen von mehreren Kursen pro Kurs) Von 30 – 0 Tage vor Beginn des Lehrganges werden 50% der Teilnahmegebühren verrechnet. Ab dem Beginn der Ausbildung sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.
  5. Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
  6. Die Lehrgangsleitung entscheidet abschliessend über Zulassung/Ausschluss von Teilnehmern. 
  7. Im Falle eines vorzeitigen Austritts oder Ausschlusses nach Lehrgangsbeginn schuldet der Teilnehmer die gesamte Gebühr. Ausgenommen sind vom Teilnehmer nicht zu verantwortende Umstände (wie z.B. Krankheit Unfall und dgl.). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haftet der Kursteilnehmer für allenfalls noch offenen Zahlungen.
  8. Die Lehrgangsleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Kurses vor.
  9. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung wird eine Kursbestätigung ausgestellt, sofern der Teilnehmer mind. 80% des Unterrichts besucht hat.
  10. Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern.